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BVerwG, 19.09.1975 - III B 48.74 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entzug des eingeräumten Antragsrecht auf Schadensfeststellung - Verlust des Antragsrechts für die Stichtagsvoraussetzungen nicht erfüllenden Personen - Angleichung der Hauptentschädigung für Zonenschäden an diejenige für Vertreibungsschäden - Dokumentation von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 30.01.1974 - VIII VG L 88/73
- BVerwG, 19.09.1975 - III B 48.74
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80
Geltendmachung von BFG-Schäden - Aufenthaltsvoraussetzungen - Übersiedlung aus …
Da eine Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz nur noch für die Fälle zugelassen wurde, in denen die Schäden nach Lastenausgleichsrecht entschädigt werden können, wurde hinsichtlich des Antragsrechts auf eine eigenständige Regelung verzichtet und statt dessen in § 12 Abs. 1 BFG auf die Voraussetzungen der §§ 230, 230 a LAG verwiesen (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 19. September 1975 - BVerwG 3 B 48.74 - [Buchholz 427.6 § 12 Nr. 2]). - BVerwG, 12.02.1986 - 3 B 27.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Sein Begehren muß erkennen lassen, daß - wie das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats ausführt - der Bewerber der Behörde einen Anstoß zur Bearbeitung nach dem Währungsausgleichsgesetz geben will (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - Buchholz 427.2 § 28 Nr. 9; Urteil vom 29. März 1979 - BVerwG 3 C 66.77 - Buchholz 427.3 § 234 Nr. 16; Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 B 48.74 - Buchholz 427.3 § 234 Nr. 15 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 11.06.1982 - 3 B 5.82
Antragsberechtigung bei BFG-Schäden
Dies hat der beschließende Senat in seinem vom Verwaltungsgericht genannten und den Beteiligten bekannten Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG 3 B 48.74 - (Buchholz 427.6 § 12 Nr. 2), dem ein gleichartiger Sachverhalt zugrunde lag, bereits näher dargelegt. - BVerwG, 08.11.1976 - 3 B 113.75
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung - Vorliegen einer Verletzung des …
Von der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 12 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG - Aufenthaltsnahme nach dem Stichtag des 31. Dezember 1952 im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) als Sowjetzonenflüchtling - ist der Senat bereits in seinen Urteilen vom 19. Februar 1976 - BVerwG III C 10.75 - und 26. August 1976 - BVerwG III C 45.75 - sowie in seinem Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG III B 48.74 - ausgegangen.